© Pe Tee
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Braun und blau sind alle meine Farben

Der Kulturwissenschaftler und Musikjournalist Alexander Nym ist von einem bayrischen Gericht zu 2.100 Euro Strafe verurteilt worden, wegen dem »Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen«. Der Umgang mit Nym lässt tief blicken.

Eine Gerichtsverhandlung ändert alles. Plötzlich ist jedes Wort und jede angebliche Tat Gegenstand zwiespältiger und feindlicher Erörterungen. Dank Walter Benjamin und Jacques Derrida ist bekannt, dass alle Menschen Vorbeurteilte vor dem Gesetz sind. Ist aber einmal ein »Process« in Gang, dann gibt es für diesen eigentlich kaum ein Ende mehr, weil die »Heimsuchung des Unentscheidbaren« bei jedem Rechtsakt mitwirkt. Die ganze Notwendigkeit des Rechtsprechens liegt eben gerade darin, dass sich das Urteil nicht berechnen lässt und immer Unschärfen und Zweideutigkeiten bleiben. Genau das weiß wiederum auch die AfD und sie weiß, dass sie ihre Gegner*innen schachmatt setzen kann, indem sie diese mit Gerichtsverhandlungen überzieht. Eine geradezu diabolische Schläue liegt darin, den antifaschistischen Gegner*innen neuerdings Rechtsradikalismus vorzuwerfen. Diese Strategie wird in Bayern nun vor Gericht und im Landtag verfolgt. skug fühlt sich nicht sonderlich wohl im Richterstuhl, erlaubt sich aber ein paar Anmerkungen zu dem immer gruseligeren Auftreten des Rechtsradikalismus in Deutschland.

»Heimat« © NSK Nürnbach-Laiberg

Was ist überhaupt passiert?
Die genauen Vorgänge können in diesem Text nicht geklärt werden, es steht die altbekannte »Aussage gegen Aussage«. Dies ist aber auch gar nicht so bedeutsam, denn es ist schließlich der Prozess selbst, der ein Politikum geworden ist. Nur so viel: Im Oktober 2018 kam Alexander Nym an einem Stand der wahlwerbenden »rechtspopulistischen« (möglicherweise zumindest in Teilen auch »rechtsradikalen«) Alternative für Deutschland (AfD) vorbei und ließ sich zu einem spontanen Protest hinreißen. Aus Sicht der anwesenden AfDler*innen habe Nym den Hitlergruß ausgefahren und »Heil Hitler« geschrien und folglich eine Straftat begangen. Die anwesenden Polizisten haben dies nicht so gesehen, sie waren sich allerdings, aufgrund ihrer Entfernung zum möglichen Tatgeschehen, nicht sicher, ob Nym den Arm zum Gruße erhob, und glauben, er habe eher »Heil« und »Sieg« gerufen, was wiederum nicht strafwürdig wäre. Nym hingegen will die Faust erhoben haben (ist in deutschen Landen erlaubt) und »Heilt Höcke« gerufen haben, eine Aktion, die somit allenfalls kleinkunstpreisverdächtig ist und vorbildliche Zivilcourage belegt.

Die AfD fühlte sich von dem von ihr wahrgenommenen offenen Rechtsradikalismus bedroht, zeigte Nym nach Paragraf 86a des deutschen Strafgesetzbuchs wegen dem »Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen« an und bekam vor Gericht Recht. Konstantin Wecker hatte vor Jahren bereits seine schmerzhafte Erfahrung in einen Song gepackt und eindeutig gewarnt: Bayrische Richter sind weder humorbegabt, noch wissen sie, was eine Satire ist. Nym kann seine antifaschistische Gesinnung durch von ihm publizierte Texte und seine Arbeit als Museumspädagoge am Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände in Nürnberg ziemlich überzeugend belegen. Das Gericht will aber lieber ein Exempel statuieren und deutlich machen: Nicht einmal als bissige Satire ist der Hitlergruß okay. Schließlich musste Wolfgang Niedecken schon in den 1980ern immer »Heil Halali« singen, um nicht für den lupenreinen antifaschistischen Song »Kristallnaach« einzufahren. Gut, wir haben kapiert. Aber begreift das Gericht auch seine mögliche Instrumentalisierung durch die rechte AfD? Die feiert mit der vorläufigen Verurteilung von Nym (es ist eine Berufung ausständig) nämlich einen veritablen Erfolg.

Um was geht es überhaupt?
Seit dem »Betroffenheitsrock« von Wolfgang Niedeckens BAP und den unzähligen Rock-gegen-Rechts-Konzerten in den 1980er- und 1990er-Jahren hat sich leider etwas entscheidend geändert. Damals waren die Neonazis kahlrasierte Spinner und eine winzige Minderheit. Heute sind sie in Teilen Deutschlands und Österreichs vermutlich schon wieder die Mehrheit. Das moralisch stets sehr flexible Bürgertum hat sich auf sie eingestellt und überlässt ihnen die Wortführerschaft und den Part der Ideengeber*innen. Es genügt ein Blick auf die bräunlichen Regierungsvorhaben der aktuellen österreichischen Bundesregierung, um zu sehen, wie weit der Arm der Rechten reicht. Sie müssen nicht Teil der Regierung sein, um mitzubestimmen. Die Vorhaben des FPÖ-Ex-Innenministers Kickl werden nun von der neuen Regierung umgesetzt. Es wird somit wieder spannend, Antifaschist*in zu sein und dies auch offen zu bekunden, wie der Fall Nyms belegt. Die AfD kann durch (vermutlich) schlechtes Sehen und Hören Protestaktionen gegen sie als verfassungswidrige Straftaten auslegen und bekommt vor Gericht damit Recht. Irgendwann dürfte es schwer werden, die AfD zu beschreiben, wenn man als Gegner*in gewisse Keywords nicht mehr benutzen darf, weil diese entweder ehrenrührig oder verboten sind. Der Schutz der Verfassung vor dem Rechtsradikalismus kann somit von Rechtsradikalen instrumentalisiert werden. Dies hätte wiederum dem bayrischen Richter auffallen können.

Die AfD geht aber noch weiter. Mit einer Anfrage an den bayrischen Landtag will sie herausfinden lassen, wie viele der als rechtsradikal verbuchten Straftaten nicht eigentlich Straftaten linker Aktivist*innen seien, die damit die rechtsradikale Gefahr nur simulieren würden. So viel Neunmalschläue war dann aber auch dem Informationsdienst des Landtages zu blöd, der darauf hinwies, dass natürlich der Einzelfall und die jeweils erkennbare Gesinnung bewertet würde. Alexander Nym erfuhr vor Gericht nicht so viel Umsicht. Man würde sich wünschen, dass unabhängige Gerichte dafür Sorge tragen würden, dass ein (mehr oder minder gelungener) Alltagskabarettakt und die dabei bewiesene Zivilcourage als solche erkannt und gewürdigt werden. Findet die Polizei nicht zuverlässig bei den echten Rechtarm-Reckern Nazimaterialien in der heimischen Bude oder in Online-Äußerungen? Müssen bei einer Verurteilung nicht zumindest zwei Punkte verbunden werden? Also der angebliche Hitlergruß mit der an anderer Stelle bewiesenen Gesinnung? Wenn nicht, dann muss leider vermutet werden, dass allseits an einem Stimmungswandel gearbeitet wird.

Zumindest Björn Höcke darf als »Faschist« bezeichnet werden und gerade dem wünschte Nym »Heilung« – ein feiner Zug eigentlich. Neurowissenschaftlich wurde belegt, dass, was Menschen verbal an den Kopf geworfen wird, im Gehirn wie ein physischer Schlag wirkt. Es ist meist sinnlos, Menschen mit rechter Gesinnung dieser zu bezichtigen oder auch sie in ihren Argumenten zu widerlegen, weil die Widerlegung die Gesinnung nur verfestigt. »Ich glaube, weil es widersinnig ist« wusste schon der heilige Augustinus. Jede Widerlegung entflammt erneut die inbrünstige Liebe zur einmal gemachten Überzeugung. Und, Hand aufs Herz, wer lässt sich gerne eines Besseren belehren? Deswegen ist tatsächlich der AfD und ihren Mitgliedern Heilung zu wünschen, so wie es Nym tat. Heilung ist immer nur Selbstheilung und zu dieser können im Grunde nur zwei Maßnahmen ergriffen werden: Erstens muss jenen geholfen werden, die um Hilfe bitten, denn tatsächlich ist viel rechtsradikales Geblöke ein »stummer Schrei nach Liebe«. Zweitens müssten möglichst alle Mitglieder der Gesellschaft sich darum bemühen, dass diese selbst nicht krank wird. Ein krankes System lässt auf keine Heilung hoffen. Wie krank es in Deutschland längst zugeht, muss Alexander Nym nun am eigenen Leib erfahren.

»Patriot« © NSK Nürnbach-Laiberg

Ist es längst schon falsch, auszusprechen?
Die schlimme Vermutung ist, dass Nym der Prozess gemacht wird, weil er sich überhaupt geäußert hat. Die böse Schulung einer kranken Gesellschaft lautet: Besser den Mund halten! Ein Zwickerbussi geht in dieser Sache auch an die Kollegin der »Fürther Nachrichten«, die dort über den Prozess berichtet hat. Ihr Artikel ist ein Beispiel für subtile Verurteilung. Hier zeigt sich erneut, dass bürgerliche Gesinnung immer Verdacht gegen die Angeklagten hegt. Nym wird seine Eloquenz vor Gericht geradezu vorgehalten, als sei diese ein Trick. Klar, wir haben in den Medien längst gelernt, dass die stummelwortigen Neonazis »authentisch« sind. Sie können sich halt nicht so richtig gut ausdrücken, das müsse man doch verstehen, und ein »Judensau verrecke« ist eben der eigenen sprachlichen Ohnmacht und den schlimmen gesellschaftlichen Zurückweisungen geschuldet. Antifaschist*innen dürfen mit dieser Art von Milde nie rechnen.

Eher werden spitzfindige Zweifel gegen die Person Nyms gestreut. Er sei ein »aktuell arbeitsloser« (Kardinalssünde! Liegt hierin doch Beleg für gesellschaftliches Scheitern vor!) und sein Studium der Theater- und Medienwissenschaften wird mit den Worten »nach eigenen Angaben« charakterisiert. Welchen Grund hat die Autorin denn eigentlich, das Studium Nyms zu bezweifeln? Wir kennen dies seit Karl Kraus. Bei Menschen, die einem nicht passen, ist jeder Studien- oder sonstige Erfolg ein »angeblicher«. Als die Wiener Gruppe am Stephansplatz nach einem Protest gegen die Wiederbewaffnung Österreichs verhaftet wurde, schrieben die braven, obrigkeitshörigen Blätter, dass die späteren Staatspreisprämierten »hochtrabend als Beruf ›Künstler und Schriftsteller‹ angaben«. Haha, hihi, nein, wie konnten sie nur. Das ist die altbekannte Feindschaft gegen Intellektuelle, die bei vielen gut ankommt, denn wer mag schon Studierte und ihre ewige Angeberei leiden?

Vor diesem Hintergrund wird es immer schwerer, sich öffentlich zum eigenen Antifaschismus zu bekennen. Die um falsche Objektivität bemühten Medien, die formaljuristisch agierenden Gerichte und eine Stimmung aus Angst und Verzagtheit spielen den Rechten in die Hände. Alexander Nym ist von dieser Stelle alles Gute für sein Berufungsverfahren zu wünschen und der Mut, weiterhin den Mund aufzumachen.

Alexander Nym © Jen Hoffert-Karas
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