Oh wie wichtig ist BAM, unser Bündnis alternativer Medien! Im Moment versucht das österreichische Innenministerium die Pressefreiheit zu beschneiden, indem gewisse – dem Ministerium kritisch gegenüberstehende – Medien nur mehr mit den nötigsten Informationen versorgt werden sollen. Außerdem steht in dem geleakten Mail zu lesen, dass man die Gewalt in Familien – zum Schutz von Opfern und Tätern wohlgemerkt – weniger stark an die Öffentlichkeit bringen will, gleichzeitig soll die Herkunft von Tatverdächtigen bei sexuellen Übergriffen so stark wie rechtlich möglich herausgekehrt werden. So weit so verachtenswert. Das ist natürlich ein Anschlag auf den sozialen Frieden im Land, auf die Pressefreiheit und die Möglichkeit der Öffentlichkeit, sich eine unabhängige und differenzierte Meinung zu bilden. Dem nicht genug, plant das BMI im Privatfernsehen Homestories mit der Polizei, bei der diese möglichst positiv dargestellt wird. Die Fernsehberichte sollen zu Rekrutierungszwecken eingesetzt werden. Sollte ATV bei diesem Spiel mitmachen, dann muss man sich für diesen Sender schämen (sie selbst werden es ja nicht tun). Zunächst sei den vom BMI namentlich geächteten Medien »Der Standard«, »Kurier« und »Falter« die notwendige Solidarität ausgesprochen, was der Winzling skug hiermit getan haben möchte. Aber es kommt noch »besser«.
Ein Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt
Soweit dürfte das Übel bereits öffentlich bekanntgeworden sein. Nur hat die Geschichte noch eine weitere Dimension. Den überwiegenden Teil des Mails des Innenministeriums beinhaltet nämlich eine rechtliche Erörterung, die im Mail genannt wird: »Ein wenig Judikatur zum Schmökern.« Diese ist dem Autor dieser Zeilen deswegen wohlbekannt, weil er sie in Teilen vom Pressesprecher des BMI bereits vor dem jetzt öffentlich gewordenen Mail zugeschickt bekam. Dies geschah im Rahmen meiner Recherche für die »Augustin«-Story über die Kontrollbesuche des BMI bei Asylwerbern in der Grundversorgung. Nach wiederholter Nachfrage zeigte sich, wie eben jener Pressesprecher, der das geleakte Mail verfasst hat, sauer auf mich, den Fragenden wurde, weil er mir überhaupt Auskunft geben musste. Er meinte, die Beantwortung meiner Nachfragen sei schon längst ein »unbezahltes Rechtsgutachten« und dies sei nicht seine Aufgabe! Hier zeigt sich ein bemerkenswertes Amtsverständnis für einen Pressesprecher, das leider wohl – zumindest teilweise – durch geltendes Recht gedeckt ist.
Neben dem oben angesprochenen, offensichtlichen Skandal der Meinungsmanipulation durch ein Ministerium ist hier somit noch eine weitere problematische Dimension verborgen. Was der Pressesprecher in dem geleakten Mail seinen Behördenmitarbeiter*innen anempfiehlt, hat er mir gegenüber direkt umgesetzt: Sobald es knifflig wird, wird sich auf ein jetzt notwendiges Rechtsgutachten bezogen, und da dies schlicht nicht geleistet werden kann, sagt man eben nichts. Bequem. Konkret war meine Frage, ob nicht die Kontrollbesuche durch das BMI gegen das Grundrecht der »Unverletzlichkeit der Wohnung« verstoßen, das sich etwa in Art. 8 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention findet. Das müssten eben Gerichte klären, meinte der Pressesprecher. Offenbar sind da im Ministerium gleich mehrere Krägen geplatzt wegen der schlechten Presse durch »Standard«, »Kurier«, »Falter« und vielleicht eben auch der lästigen Nachfrage des »Augustin« und dessen späterer Berichterstattung (die zeitliche Nähe und Ähnlichkeit der Argumentation ist zumindest frappant). Als das Fass überlief, kam es dann wohl zu dem jetzt geleakten Mail.
Verschanzt hinter Paragrafen
In dem Mail findet sich übrigens auch der Hinweis auf den berüchtigten »hypothetischen Fall«, der jederzeit das Hintertürchen zu eisernem Schweigen öffnet. Kann ein solcher erkannt oder nur behauptet werden, dann muss ein waschechter Jurist überhaupt nichts mehr sagen. Wie dies aussieht, haben die aktuellen Senat-Hearings in den USA gezeigt, wo der Höchstrichterkandidat Brett Kavanaugh immer nobel schwieg, weil er keine Auskunft auf Fragen geben kann, ohne alle konkreten Dimensionen der Rechtsfrage zu kennen. Netter Versuch. Natürlich können und müssen Jurist*innen Auskunft geben können über ihre Grundhaltungen und Einschätzungen, auch wenn sie sich damit angreifbar machen. Ein Pressesprecher eines Ministeriums wird gerade deswegen angefragt, damit er die aktuelle Einschätzung seiner Behörde zu einem Sachverhalt gibt. Wenn diese Einschätzung erst mittels eines aufwendigen Gerichtsverfahrens preisgegeben wird, fällt die Öffentlichkeit um die allermeisten Erklärungen um. Einerseits, weil diese Verfahren gegen das Ministerium kaum zu leisten sind – nervlich, finanziell und zeitlich. Andererseits würde bis zu dem gerichtlich ermittelten Ergebnis so viel Zeit verstreichen, dass es dann niemanden mehr interessiert. Nun, genau das ist wohl das Ziel jener neuen Strategie zur Öffentlichkeitsarbeit des BMI, die sich in dem geleakten Mail offenbart.
Aus der Sicht des Ministeriums ist dies nachvollziehbar. Unangenehme Sachverhalte zu erörtern, ist unangenehm, Stellung zu beziehen gefährlich und schlechte Presse mag sowieso niemand. Also soll offenbar nach Strategien gesucht werden, dies alles zu verhindern. Eine ist eben der »Rechtsgutachtenschmäh«, der wohl leider rechtskonform ist. Unterm Strich bleibt festzuhalten: Das BMI gebärdet sich in bester neoliberaler Manier als ein zu bewerbendes Unternehmen, das nichts nach außen dringen lassen möchte, außer den gescripteten und zurechtgebastelten »positiven« Berichten im Privatfernsehen. Dies soll auch gelingen, indem sich verschanzt wird hinter Paragrafen, die eine differenzierte, öffentliche Berichterstattung zu verhindern trachten.
Wir brauchen mehr BAM
Noch etwas bleibt festzuhalten: skug, »MALMOE«, »Augustin« und Co. sind Publikationen, die mit extrem geringem Budget Recherchearbeit leisten, die Sachverhalte wie den soeben beschriebenen ans Tageslicht bringen. Dafür haben sie Unterstützung verdient von einer Öffentlichkeit, die nicht im Dunkel der ministeriellen Verlautbarungen verbleiben will. In diesem Sinne »BAM, oida!«